Ich weise darauf hin, dass die heilkundliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer gemäß §4 Nr. 14 UStG befreit ist.
Die Berechnung meines Honorars erfolgt in Anlehnung an einen Satz von ca. 95 € pro Stunde. Die Höhe der Kosten ist für alle Patienten gleich.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist aus dem Jahr 1986 und seither, trotz gestiegener Kosten und Inflation nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen meine Preise teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind ggf. selbst zu tragen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten beim Heilpraktiker.
Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und Beihilfen erstatten Kosten beim Heilpraktiker nicht immer in voller Höhe. In der Regel werden nur die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet, eventuell liegen die Erstattungen unter diesen Sätzen. Teilweise sind hierbei Eigenanteile oder sogar die gesamten Behandlungskosten von Ihnen selbst zu tragen.
Grundsätzlich werden Aufwendungen für Behandlungen durch Heilpraktiker nur dann von den Versicherungen erstattet, wenn diese medizinisch notwendig waren. Ob eine Erstattung der Behandlungskosten durch die entsprechende Versicherung erfolgt und in welcher Höhe, haben Sie in Eigenverantwortung zu prüfen, ebenso wie die Durchführung eines Erstattungsverfahrens.
Bestehende Differenzen zwischen einer Kostenerstattung und den oben vereinbarten Behandlungskosten gehen zu Ihren Lasten.
Die Dornstein-Tabelle gibt einen Überblick welche Heilpraktiker-Zusatzversicherungen Leistungen erstatten.